Navigationsmenüs (Bischöflich Münstersches Offizialat)

Aktuelles

Immobilienkonzept St. Andreas Cloppenburg

06. Oktober 2026 - Cloppenburg

Immobilienkonzept St. Andreas: Kirchengemeinde fordert trotz Absage des Offizialates weiterhin tragfähige Zukunftslösungen

Gemeinsame Erklärung der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas Cloppenburg und des Bischöflich Münsterschen Offizialates

Am vergangenen Donnerstagabend (01. Oktober 2026) trafen sich die Gremien der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas Cloppenburg (Kirchenausschuss und Pfarreirat) zu einem klärenden Gespräch mit Vertretern des Bischöflich Münsterschen Offizialates (BMO).

Gegenstand des intensiven Austauschs war das von der Pfarrei erarbeitete Immobilienkonzept für die Kirchenstandorte St. Bernhard und St. Augustinus. Das BMO teilte mit, dass die vorliegenden Pläne in ihrer jetzigen Form zum jetzigen Zeitpunkt nicht genehmigt werden können. Die Vertreter der Kirchengemeinde machten ihre tiefe Bestürzung und ihr Unverständnis über diese Entscheidung deutlich.

Seit mehr als zehn Jahren arbeiten zahlreiche Christinnen und Christen der Kirchengemeinde St. Andreas unter erheblichem persönlichem Einsatz an einem tragfähigen Immobilienkonzept. In den letzten drei Jahren wurde das Engagement noch intensiviert. Ziel der mit externen Fachleuten entwickelten Pläne ist es, das lebendige Gemeindeleben an den vier Gemeindestandorten trotz sinkender Mitgliederzahlen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zukunftssicher zu gestalten.

Für St. Bernhard (Emstekerfeld) sieht der einmütig verabschiedete Entwurf eine Reduzierung des Kirchenraums auf 80 Plätze sowie die Integration eines Dorfgemeinschaftshauses/Pfarrheims in das Kirchengebäude vor. Dieses Projekt ist eng mit dem Ortsteilentwicklungskonzept (OTEK) und der Stadt Cloppenburg verzahnt, die hierfür bereits Haushaltsmittel eingestellt hat.

Für den Standort St. Augustinus wurde nach einem Ideenwettbewerb ein Konzept für ein integriertes Pfarrheim, einen Raum für liturgische Feiern sowie eine christlich-soziale Quartierswohnlösung beschlossen.

Die Gremien der Kirchengemeinde kritisierten im Gespräch, dass die Umsetzung gestoppt wurde, obwohl für St. Bernhard bereits eine kirchenaufsichtliche Genehmigung des Architektenvertrags für Planungsleistungen durch das BMO vorlag. Den späten Zeitpunkt des negativen Bescheids kurz vor einer möglichen Umsetzung bemängelte die Kirchengemeinde, da dies nach der langjährigen Vorarbeit zu einer erheblichen Frustration bei den Beteiligten führt.

Das Offizialat betonte, dass die Genehmigung einer Planungsphase oder eines Architektenvertrags keine automatische Zusage für die spätere bauliche Umsetzung bedeutet, da darüber letztlich der Kirchensteuerrat entscheidet.

Aus Sicht des BMO war eine zeitnahe Umsetzung weiterer Großprojekte stets ausgeschlossen. Es begründete seine Entscheidung im Gespräch mit finanziellen Rahmenbedingungen und strategischen Weichenstellungen. Zudem verwiesen die Vertreter der Behörde auf einen Beschluss des Kirchensteuerrats aus dem Jahr 2022. Dieser schließt weitere Investitionszuschüsse für Cloppenburg vorerst aus, da die umfangreichen baulichen Maßnahmen direkt an der St.-Andreas-Kirche zuerst vollständig abgeschlossen und von den Menschen mit Leben gefüllt sein sollen.

Das BMO steht der Veränderung oder Profanierung von Kirchengebäuden angesichts hoher Investitionssummen und aus inhaltlichen Gründen grundsätzlich zurückhaltend bis ablehnend gegenüber. Auch aus anderen Pfarreien gibt es dazu Anfragen.

Für die Kirchengemeinde bleiben dabei folgende relevante Fragen offen, die mit dem BMO in weiteren Gesprächen geklärt werden müssen:

  1. Wie soll das Gemeindeleben vor Ort mit sanierungsbedürftigen Pfarrheimen und aus Sicht der Pfarrei überdimensionierten Kirchengebäuden sinnvoll weitergeführt werden?
  2. Wie soll die Gemeinde rechtfertigen, dass mit der Stadt Cloppenburg vereinbarte Zusagen und bereits positiv beschiedene ZILE-Fördergelder zurückgezogen werden müssen?
  3. Wer trägt die bereits entstandenen Planungskosten und die künftigen Kosten für die Behebung baulicher Mängel an den ungenutzten Flächen?

Die aktuellen Entwicklungen haben bereits personelle Konsequenzen: Unmittelbar nach dem Gespräch haben zwei Mitglieder des Kirchenausschusses erklärt, bei den im November anstehenden Gremienwahlen nicht erneut zu kandidieren. Auch andere Ehrenamtliche hinterfragen derzeit Sinn und Zweck ihres weiteren Engagements.

Das BMO hat im Rahmen des Gesprächs einen Vorschlag für die Fortführung des Prozesses eingebracht, der nun in den Gremien der Kirchengemeinde beraten wird.

Sobald die internen Beratungen dazu abgeschlossen sind und ein Ergebnis vorliegt, soll eine weitere gemeinsame Erklärung folgen.